Starke Verteidigung beginnt mit Vertrauen. Ich stehe für Sie ein –
mit Klarheit, Herz und juristischem Sachverstand. Denn Sie verdienen
mehr als nur einen Anwalt:
Sie verdienen Rückhalt.
Starke Verteidigung beginnt mit
Vertrauen. Ich stehe für Sie ein –
mit Klarheit, Herz und juristischem
Sachverstand. Denn Sie verdienen
mehr als nur einen Anwalt:
Sie verdienen Rückhalt.
Seit 20 Jahren kämpfe ich für die Interessen meiner Mandanten - gestützt auf Erfahrung aus zahlreichen gerichtlichen und außergerichtlichen Verfahren.
Klar spezialisiert auf Strafrecht, Opferschutz und Bußgeldrecht – und mit dem strategischen Gespür für alle juristischen Kniffe, die den Ausschlag geben können.
Ich nehme mir Zeit für Sie – persönlich, erreichbar und mit Blick für den Menschen dahinter. Bei mir bekommen Sie keine juristische Stangenware.
Ich erkläre Ihnen die Kosten vorab nachvollziehbar – damit Sie zu jedem Zeitpunkt wissen, was auf Sie zukommt, und Sie sicher entscheiden können.
Strafrecht betrifft oft existenzielle Fragen: Es geht um Freiheit, Reputation und persönliche Zukunft. Ich berate und vertrete Sie kompetent in allen Phasen des Verfahrens – vom ersten Verdacht bis zur Hauptverhandlung.
Wer Opfer einer Straftat geworden ist, braucht nicht nur rechtlichen Beistand, sondern auch Schutz, Respekt und Gehör. Ob Nebenkläger, Zeuge oder Geschädigter: Ich setze mich engagiert für Ihre Rechte ein und begleite Sie durch das Verfahren mit Klarheit, Einfühlungsvermögen und der Erfahrung, die Sie jetzt brauchen.
Ob zu schnell gefahren, Handy benutzt, Abstandsverstoß oder Trunkenheitsfahrt - ich berate und vertrete Sie in allen Bußgeldverfahren, sowohl Privatperson als auch Unternehmen.
Seit 2006 bin ich als selbständiger Rechtsanwalt tätig. Bereits von Beginn der Kanzleigründung an habe ich mich auf Strafrecht und Opferschutzrechte fokussiert, so dass ich in meiner langjährigen Praxis durch zahlreiche Prozesse einen reichhaltigen Erfahrungsschatz aufbauen konnte.
Ich biete Ihnen zunächst eine kostenlose telefonische Ersteinschätzung an, in der ich prüfe, ob und wie ich Sie unterstützen kann. Sofern Sie anschließend eine ausführliche Erstberatung wünschen, berechne ich einen fairen Pauschalbetrag von 69 € – transparent, verbindlich und ohne versteckte Kosten.
Je früher, desto besser: Gerade im Straf- oder Bußgeldverfahren, aber auch bei der Wahrnehmung von Rechten Geschädigter kann frühzeitiger anwaltlicher Rat entscheidend sein. Schon bei einer Vorladung, Anhörung oder dem ersten Verdacht lohnt es sich, Kontakt aufzunehmen. So kann geprüft werden, ob beispielsweise eine Aussage erfolgen sollte oder besser nicht. So können rechtzeitig die Weichen für einen positiven Ausgang des Verfahrens gestellt werden.
Ein Strafverfahren beginnt mit Ermittlungen durch die Polizei oder Staatsanwaltschaft. Im Ermittlungsverfahren kann es zu Anhörungen, Vorladungen und Durchsuchungen kommen. Nach Abschluss des Ermittlungsverfahrens entscheidet die Staatsanwaltschaft, ob ein Strafbefehl erlassen, die Anklage erhoben oder das Verfahren eingestellt wird. Wird Anklage erhoben oder Einspruch gegen einen Strafbefehl eingelegt, folgt in der Regel eine Hauptverhandlung vor einem Strafgericht. Ich begleite Sie durch alle Phasen – von der ersten Anhörung bis hin zur Hauptverhandlung – und sorge dafür, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben.
Ob sich ein Einspruch gegen Ihren Bußgeldbescheid lohnt, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Eine pauschale Antwort ist daher nicht möglich – jeder Fall muss individuell geprüft werden.
Häufig weisen Bußgeldbescheide formelle Fehler auf, wie unvollständige Tatbeschreibungen, fehlerhafte Rechtsbelehrungen oder Verstöße gegen Verjährungsfristen. Aber auch eine lückenhafte Beweislage in der Ermittlungsakte (z. B. undeutliches Blitzerfoto, fehlende Eichung der Messgeräte, Verwechslung des Fahrers) kann zu guten Erfolgsaussichten führen.
Fahrverbote vermeiden: Gerade bei drohenden Fahrverboten ist ein Einspruch oft sinnvoll, da sich ein Fahrverbot abwenden lassen kann, wenn Sie dringend auf den Führerschein, beispielsweise aus beruflicher Sicht, angewiesen sind. So können alle Mittel ausgeschöpft werden, das Fahrverbot zu verhindern und nachhaltigen Schaden zu vermeiden.
Ich prüfe Ihren Bußgeldbescheid gerne in einer kostenlosen Ersteinschätzung auf mögliche Erfolgschancen eines Einspruchs. So erhalten Sie eine fundierte Entscheidungsgrundlage, ohne zunächst Kosten zu riskieren.
Als Opfer einer Straftat stehen Ihnen verschiedene Rechte zu, die Sie aktiv geltend machen können. Wichtig ist, dass Sie schnell und gezielt handeln, um Ihre Ansprüche zu sichern.
Bei schweren Straftaten können Sie sich als Nebenkläger dem Strafverfahren anschließen und einen eigenen Anwalt beauftragen. So haben Sie direkten Einfluss auf das Verfahren und können Ihre Interessen unmittelbar vertreten. Besonders vorteilhaft ist das Adhäsionsverfahren, bei dem Ihre Schadensersatzansprüche direkt im Strafverfahren geltend gemacht werden können. Das spart Zeit und Kosten gegenüber einem separaten Zivilprozess.
Als Geschädigter haben Sie außerdem das Recht auf Akteneinsicht, um sich über den Stand des Verfahrens zu informieren. Bei einer Gefährdung können Sie besonderen Zeugenschutz beantragen, etwa anonyme Aussagen oder eine Videoübertragung bei der Verhandlung.
Neben dem Strafverfahren können Sie zivilrechtliche Ansprüche geltend machen und Schadensersatz, Schmerzensgeld sowie entgangenen Gewinn vom Täter fordern. Bei Gewaltverbrechen haben Sie unter Umständen sogar Anspruch auf staatliche Opferentschädigung nach dem Opferentschädigungsgesetz. In manchen Fällen kann auch ein Täter-Opfer-Ausgleich als außergerichtliche Einigung sinnvoll sein.
Die Durchsetzung Ihrer Rechte als Opfer erfordert juristische Expertise. Ein spezialisierter Anwalt kann Ihre Ansprüche vollständig ermitteln, die optimale Verfahrensstrategie entwickeln, Sie vor Gericht kompetent vertreten und Kontakt zu Opferhilfeorganisationen vermitteln.
Gerne berate ich Sie in einer kostenlosen Ersteinschätzung über Ihre Rechte als Opfer einer Straftat. Dabei prüfe ich, welche Ansprüche Ihnen zustehen und wie Sie diese am besten durchsetzen können.
Ich biete Ihnen flexible Beratungsformen an, die sich an Ihre individuellen Bedürfnisse und Lebensumstände anpassen. So können Sie den für Sie passenden Weg wählen.
Für eine schnelle Klärung rechtlicher Fragen oder wenn Sie zeitlich oder örtlich eingeschränkt sind, eignet sich der telefonische Kontakt. Per E-Mail, Videocall oder über sichere Kommunikationsplattformen können wir ebenfalls effizient zusammenarbeiten. Dokumente lassen sich digital austauschen und besprechen – das spart Zeit und ist oft sehr praktisch. In vielen Fällen ist ein persönlicher Besuch in der Kanzlei nicht erforderlich, so dass Sie sich aufwendige Wege sparen können.
Je nach Verfahrensstand können verschiedene Kommunikationsformen kombiniert werden. So kann beispielsweise die Erstberatung telefonisch erfolgen, während wichtige Besprechungen persönlich stattfinden.
Sprechen Sie mich einfach auf Ihre bevorzugte Kommunikationsform an – wir finden den passenden Weg für eine erfolgreiche Zusammenarbeit.