Wenn Sie Opfer einer Straftat geworden sind, stehen Sie nicht machtlos daneben. Mit der Nebenklage bietet das deutsche Strafrecht die Möglichkeit, sich aktiv am Strafverfahren gegen den Täter zu beteiligen. Das ist nicht nur juristisch sinnvoll – es kann auch psychisch entlastend sein, denn Sie erhalten eine Stimme im Verfahren und können Ihre Rechte selbst wahrnehmen.
In diesem Ratgeber erklären wir, was eine Nebenklage ist, wer sie erheben kann und warum anwaltliche Begleitung dabei besonders wichtig ist.
Was ist die Nebenklage?
Die Nebenklage ist ein besonderer Weg für Geschädigte, sich als Partei am Strafverfahren zu beteiligen – neben der Staatsanwaltschaft, die im Normalfall allein die Anklage erhebt und das öffentliche Interesse vertritt.
Als Nebenkläger haben Sie weitreichende Mitwirkungsrechte, z. B.:
- Sie können an der Hauptverhandlung teilnehmen
- Beweisanträge stellen
- Fragen an Zeugen und Sachverständige richten
- Rechtsmittel einlegen (z. B. Berufung oder Revision)
Sie treten damit nicht als Zeuge, sondern als Beteiligter mit eigenen Rechten auf – ähnlich wie der Angeklagte.
In welchen Fällen ist die Nebenklage möglich?
Nicht in jedem Verfahren ist eine Nebenklage zulässig – sie ist für besonders schwerwiegende Delikte vorgesehen. Dazu zählen u. a.:
- Körperverletzung (§§ 223 ff. StGB)
- Sexualstraftaten (z. B. § 177 StGB – sexuelle Nötigung, Vergewaltigung)
- Versuchte oder vollendete Tötungsdelikte
- Stalking (§ 238 StGB)
- Raub oder Erpressung
- Straftaten gegen die persönliche Freiheit (§§ 232 ff. StGB, z. B. Menschenhandel)
Auch Angehörige eines getöteten Opfers (z. B. Ehepartner, Kinder, Eltern) können sich der Nebenklage anschließen.
Vorteile der Nebenklage
Die Nebenklage ermöglicht es, eigene Interessen aktiv zu vertreten. Vorteile sind u. a.:
- Einblick in die Ermittlungsakten
- Fragen und Anträge im Prozess stellen
- Rechtsmittel bei Freispruch oder zu milder Strafe
- Begleitung durch einen Rechtsanwalt, der für Sie spricht
- Stärkerer Schutz vor Täterkontakt im Gerichtssaal
Sie erleben das Verfahren nicht nur als Belastung, sondern als Möglichkeit zur Aufarbeitung und Selbstbestimmung.
Anwaltliche Vertretung – auf Wunsch auch kostenlos
Als Nebenkläger dürfen Sie sich durch einen Anwalt oder eine Anwältin vertreten lassen, der Sie durch das gesamte Verfahren begleitet. In bestimmten Fällen – etwa bei schweren Sexual- oder Gewaltdelikten – haben Sie sogar Anspruch auf einen kostenlosen Opferanwalt, der auf Staatskosten beigeordnet wird.
Ihr Anwalt sorgt dafür, dass:
- Ihre Prozessrechte durchgesetzt werden
- Akteneinsicht erfolgt
- Sie vor Gericht professionell vertreten sind
- Kontakt zum Täter vermieden wird
- Schmerzensgeld- oder Schadensersatzforderungen im Strafprozess geltend gemacht werden können
Wie stelle ich einen Antrag auf Nebenklage?
Der Antrag auf Nebenklage kann schriftlich oder mündlich zur Niederschrift beim Gericht gestellt werden. Häufig übernimmt das Ihr Rechtsanwalt – auch die Begründung, warum Sie zur Nebenklage berechtigt sind.
Eine Frist gibt es dafür nicht, allerdings sollte der Antrag spätestens zur Hauptverhandlung eingereicht sein, damit Sie aktiv mitwirken können.
Lassen Sie sich beraten – wir vertreten Ihre Rechte als Nebenkläger
Als Kanzlei mit Erfahrung im Opferschutzrecht begleiten wir Sie durch das gesamte Verfahren – kompetent, sensibel und durchsetzungsstark. Wir klären, ob eine Nebenklage für Sie in Frage kommt, und übernehmen alle Schritte von der Antragstellung bis zum Prozess.
Erstberatung kostenlos bei berechtigtem Nebenklageanspruch
Langjährige Erfahrung im Opferschutzrecht
Durchsetzung von Nebenklage und Schadensersatz




