Wer zum ersten Mal die Fahrerlaubnis erhält – sei es mit 17 im begleiteten Fahren oder klassisch mit 18 Jahren – startet automatisch mit einer zweijährigen Probezeit. Diese Regelung soll sicherstellen, dass Fahranfänger sich an die Verkehrsregeln halten und verantwortungsvoll am Straßenverkehr teilnehmen. Doch was viele nicht wissen: Bereits kleinere Fehler können ernsthafte Konsequenzen wie eine Verlängerung der Probezeit, ein Aufbauseminar oder sogar den Entzug des Führerscheins zur Folge haben.
Wie lange dauert die Probezeit?
Laut § 2a Straßenverkehrsgesetz (StVG) beträgt die Probezeit zwei Jahre ab dem Tag, an dem der Führerschein ausgehändigt wird. Dieser Zeitraum ist auf dem Führerschein selbst jedoch nicht gesondert vermerkt. Innerhalb dieser Zeit gelten strengere Maßstäbe für Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO).
Welche Konsequenzen drohen bei Verstößen in der Probezeit?
In der Probezeit wird zwischen A-Verstößen (schwerwiegende Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten) und B-Verstößen (weniger schwerwiegende Ordnungswidrigkeiten) unterschieden. Diese Unterscheidung ist entscheidend dafür, ob es zu Maßnahmen wie einem Aufbauseminar oder einer Probezeitverlängerung kommt.
A-Verstoß: Wann wird es ernst?
Ein einziger A-Verstoß kann bereits ausreichen, um die Probezeit auf vier Jahre zu verlängern und ein Aufbauseminar anzuordnen. Zu den häufigsten A-Verstößen zählen:
- Geschwindigkeitsüberschreitungen über 20 km/h
- Rotlichtverstöße
- Alkohol oder Drogen am Steuer (0,0-Promille-Grenze!)
- Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer
B-Verstoß: Harmlos, aber nicht folgenlos
Ein B-Verstoß allein führt noch nicht zu Maßnahmen. Wer allerdings zwei B-Verstöße begeht (z. B. Handy am Steuer und Parkverstoß mit Behinderung), wird genauso behandelt wie bei einem A-Verstoß.
Wie lassen sich Maßnahmen in der Probezeit vermeiden?
Als auf Verkehrsrecht spezialisierte Kanzlei unterstützen wir Mandantinnen und Mandanten dabei, Maßnahmen wie die Probezeitverlängerung oder ein Aufbauseminar zu vermeiden. Denn nicht jeder Vorwurf muss automatisch hingenommen werden. Häufig sind Bußgeldbescheide fehlerhaft oder beruhen auf unzureichenden Beweisen.
Was Sie tun können:
- Keine Aussage ohne anwaltliche Beratung: Gerade bei Verkehrsverstößen in der Probezeit sollten Sie sich rechtlich absichern, bevor Sie sich äußern.
- Bußgeldbescheid prüfen lassen: Wir überprüfen, ob der Vorwurf korrekt ist – z. B. bei fehlerhafter Messung oder unklarer Beweislage.
- Rechtsmittel einlegen: Gegen viele Entscheidungen kann innerhalb von 14 Tagen Einspruch eingelegt werden.
Wann Sie einen Anwalt einschalten sollten
Spätestens bei einem A-Verstoß oder einer Anordnung zum Aufbauseminar empfiehlt sich der Gang zum Anwalt. In vielen Fällen lässt sich der Vorgang entschärfen oder sogar ganz abwenden – etwa durch Verfahrensfehler oder Verhältnismäßigkeitsprüfungen.
Fazit: In der Probezeit ist rechtlicher Beistand Gold wert
Die Probezeit beim Führerschein ist eine sensible Phase – doch Fehler passieren. Wichtig ist, dass Sie richtig reagieren. Unsere Kanzlei ist auf Verkehrsrecht spezialisiert und hilft Ihnen, Sanktionen in der Probezeit abzuwehren oder zumindest zu begrenzen. Kontaktieren Sie uns für eine erste Einschätzung – diskret, kompetent und zuverlässig.
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